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🏛️ Escrow-Vertragsrahmen

Die sicheren Treuhandbedingungen gelten automatisch bei der Nutzung von gingr.ch und schuetzen Kunden und Dienstleister bei jeder Transaktion.

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Verfasst von Nina
Vor über 3 Monaten aktualisiert

Gilt automatisch für alle Nutzer von gingr.ch

1. Geltungsbereich und automatische Annahme

Durch die Nutzung der Plattform gingr.ch – sei es für Buchungen oder zur Angebotserstellung – akzeptieren alle registrierten Nutzer (sowohl Kunden als auch Dienstleister) automatisch und rechtsverbindlich diesen Escrow-Vertragsrahmen.

Dieser Vertrag ist integraler Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen und ist ohne gesonderte Unterschrift gültig (stillschweigende Zustimmung durch Nutzung der Plattform).

2. Vertragsparteien

Kunde (Zahler)

Eine natürliche oder juristische Person, die über gingr.ch eine Dienstleistung bucht.

Dienstleister (Empfänger)

Eine selbstständige Person oder ein Unternehmen, das über die Plattform Dienstleistungen anbietet.

gingr.ch (Plattformbetreiber & Technischer Escrow-Fazilitator)

gingr.ch übernimmt die technische Treuhandabwicklung (Halten und Freigeben von Geldern) über lizenzierte Zahlungsdienstleister. gingr.ch ist jedoch kein Vertragspartei des zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrages.

3. Zweck des Escrow

Dieser Rahmenvertrag regelt, wie Gelder vorübergehend treuhänderisch verwahrt und erst freigegeben werden, sobald festgelegte Bedingungen erfüllt sind.

Er gewährleistet Sicherheit für beide Seiten, rechtliche Konformität und Schutz vor Missbrauch.

4. Einzahlungs- und Verwahrungsbedingungen

  • Einzahlungsbetrag: Der vom Kunden autorisierte Betrag (CHF, EUR, USD).

  • Währungsumrechnung: Erfolgt bei Bedarf zum aktuellen Interbanken-Kurs.

  • Treuhandrahmen: gingr.ch ist gesetzlich berechtigt, bis zu CHF 1’000’000 für maximal 60 Tage treuhänderisch zu verwahren, ohne eine Schweizer Banken- oder Fintech-Lizenz zu benötigen, gemäß FINMA-Richtlinien (z. B. FINMA-RS 2019/1).

  • Zahlungsinfrastruktur: Sämtliche Gelder werden über lizenzierte Zahlungsdienstleister wie Payabl, BoPayments, Guardarian oder Nowpayments verarbeitet.

5. Freigabebedingungen

Die Gelder werden an den Dienstleister freigegeben:

  • Nach Bestätigung der Leistungserbringung durch den Kunden über die Plattform.

  • Automatisch nach maximal 72 Stunden, sofern keine Beschwerde eingereicht wird.

  • Manuell durch gingr.ch, z. B. im Rahmen von Streitfällen oder bei Eingriffen.

6. Streitfallbearbeitung

  • Beschwerden sind über das Support-System oder per E-Mail an [email protected] einzureichen.

  • Während der Prüfung werden alle betroffenen Gelder eingefroren.

  • gingr.ch agiert als neutraler Vermittler, trifft jedoch keine verbindlichen Entscheidungen.

  • Kann ein Streit nicht gelöst werden, unterliegt er der verbindlichen Schiedsgerichtsbarkeit in Zürich, Schweiz.

7. Gebühren

  • Escrow-Gebühr: gingr.ch erhebt keine Escrow-Gebühr.

  • Gebührenträger: Grundsätzlich vom Dienstleister zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8. Compliance, KYC & Minderjährigenschutz

  • Alle Nutzer müssen obligatorische KYC/AML-Prüfungen durch zertifizierte Anbieter (z. B. dataspike.io) durchlaufen.

  • Die Nutzung der Plattform durch Minderjährige ist strikt verboten.

  • Transaktionen mit sanktionierten Ländern oder gesperrten Identitäten sind untersagt.

Weitere Informationen: AML-Richtlinie

9. Datenschutz

  • Alle personenbezogenen Daten werden gemäß dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, sofern anwendbar, der EU-DSGVO verarbeitet.

  • Zahlungs- und Identitätsdaten werden über verschlüsselte Protokolle übertragen und gespeichert.

10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz.

11. Bezug zu anderen Richtlinien von gingr.ch

Dieses Dokument ergänzt und ist im Zusammenhang mit den folgenden offiziellen Richtlinien auszulegen:

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